Erwägungsgrund 5 32005R0037
Die Richtlinie 92/1/EWG der Kommission sieht eine Ausnahmeregelung hinsichtlich der Beförderung von tief gefrorenen Lebensmitteln mit der Bahn vor. Diese Ausnahmeregelung ist nicht mehr gerechtfertigt und sollte nach einem Übergangszeitraum aufgehoben werden.