Erwägungsgrund 6 32005R0037
Die Auferlegung von Temperaturaufzeichnungsanforderungen an kleine Geräte, die im Einzelhandel verwendet werden, wäre übertrieben; daher sollten die geltenden Ausnahmeregelungen für Einzelhandelsverkaufsmöbel und kleine Kühlräume, die im Einzelhandel für die Lagerung von Beständen verwendet werden, beibehalten werden.