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Die Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. ANHANG ARBEITSKRÄFTEERHEBUNG Mehrjahresprogramm von Ad-hoc-Modulen 1. ARBEITSUNFÄLLE UND BERUFSBEDINGTE GESUNDHEITSPROBLEME Liste von Variablen : bis Dezember 2005 festzulegen. Berichtszeitraum : 2007. Betroffene Mitgliedstaaten und Regionen : alle. Stichprobe : die Alterszielgruppe der Stichprobe für dieses Modul besteht aus Personen im Alter von 15 Jahren oder mehr. Übermittlung der Ergebnisse : bis 31. März 2008. 2. ARBEITSMARKTSITUATION VON ZUWANDERERN UND IHREN NACHKOMMEN Die Implementierung des 2008er Moduls ist abhängig von den Resultaten von bis Ende 2005 durchzuführenden Machbarkeitsstudien. Liste von Variablen : bis Dezember 2006 festzulegen. Berichtszeitraum : 2008. Betroffene Mitgliedstaaten und Regionen : alle. Stichprobe : bis Dezember 2006 festzulegen. Übermittlung der Ergebnisse : bis 31. März 2009. 3. ÜBERGANG VON DER SCHULE INS ERWERBSLEBEN Liste von Variablen : bis Dezember 2007 festzulegen. Berichtszeitraum : 2009. Betroffene Mitgliedstaaten und Regionen : alle. Stichprobe : bis Dezember 2007 festzulegen. Übermittlung der Ergebnisse : bis 31. März 2010.
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