Gesetze
Gesetz wird geladen …
Daher sind die Verordnungen (EG) Nr. 46/2003 und (EG) Nr. 47/2003 entsprechend zu ändern, damit die unter diese Bestimmung fallenden Verkaufsverpackungen ein Nettogewicht von drei Kilogramm aufweisen können.
Die Verordnung (EG) Nr. 48/2003 der Kommission vom 10. Januar 2003 mit Regeln für Mischungen von frischem Obst und Gemüse unterschiedlicher Arten in einer…
In Artikel 1 der Verordnung (EG) Nr. 47/2003 werden die Worte „unter 3 Kilogramm Nettogewicht“ durch die Worte „mit einem Nettogewicht von höchstens drei…
In Artikel 1 der Verordnung (EG) Nr. 46/2003 werden die Worte „mit einem Nettogewicht von weniger als drei Kilogramm“ durch die Worte „mit einem Nettogewicht…
Es hat sich ein Fehler in die Verordnung (EG) Nr. 46/2003 der Kommission vom 10. Januar 2003 zur Änderung der Vermarktungsnormen für frisches Obst und Gemüse…
Die Verordnungen (EG) Nr. 437/2003 und (EG) Nr. 1358/2003 sind daher entsprechend zu ändern.
Kleinpackungen EG : Packungen bis zu einem Nettogewicht des Saatguts von
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.