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Die Erfahrung hat gezeigt, dass die von den Mitgliedstaaten übermittelten Dossiers in der Regel den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1040/2002 genügen mit Ausnahme der Vorschrift über den Mindestbetrag der erstattungsfähigen Kosten pro Jahr. So lag in einigen Fällen — insbesondere in Mitgliedstaaten, in denen nur ein kleiner Teil des Hoheitsgebiets für die Landwirtschaft genutzt wird und die Ausgaben für die Bekämpfung von Schadorganismen folglich niedriger sind — der Betrag der erstattungsfähigen Kosten unter der Mindestgrenze von 50 000 EUR.
Ein finanzieller Beitrag sollte daher auch für Dossiers gewährt werden, bei denen der Betrag der erstattungsfähigen Kosten pro Jahr deutlich unter 50 000 EUR…
Die Verordnung (EG) Nr. 1040/2002 der Kommission betrifft die Deckung von Ausgaben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den erforderlichen Maßnahmen stehen,…
Gemäß Artikel 4 Absatz 3 der genannten Verordnung wird kein Gemeinschaftsbeitrag gewährt, wenn die erstattungsfähigen Kosten insgesamt unter der Mindestgrenze…
Bei der Durchführung von Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 479/2008 verfügen die Mitgliedstaaten über einen weiten Ermessensspielraum bezüglich des genauen…
Die meisten Ausführer haben pro Jahr lediglich Anspruch auf Erstattungsbeträge von weniger als 100 000 EUR. Die Gesamtheit dieser Ausfuhren hat eine geringe…
Erstattungsfähig sind nur Ausgaben, die a) im Fischereiüberwachungsprogramm vorgesehen sind und b) sich auf die in Artikel 8 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.