Erwägungsgrund 2 32004R1829VERORDNUNG (EG) Nr. 1829/2004 DER KOMMISSION vom 21. Oktober 2004 zur Annahme von Abweichungen von den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2002 zur Abfallstatistik im Hinblick auf Belgien, Portugal, Griechenland und Zypern (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Abweichungen sollen Belgien, Portugal, Griechenland und Zypern gemäß ihren Anträgen gewährt werden.
Erwägungsgrund 2 32005R1446VERORDNUNG (EG) Nr. 1446/2005 DER KOMMISSION vom 5. September 2005 zur Zulassung von Abweichungen von den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Abfallstatistik im Hinblick auf das Vereinigte Königreich und Österreich (Text von Bedeutung für den EWR)
Derartige Abweichungen sollten auf den Antrag dieser Länder hin im Fall des Vereinigten Königreichs und Österreichs zugelassen werden.
Erwägungsgrund 6 32007R0963VERORDNUNG (EG) Nr. 963/2007 DER KOMMISSION vom 14. August 2007 zur Durchführung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 58/97 des Rates im Hinblick auf die zuzulassenden Abweichungen bei der strukturellen Unternehmensstatistik
Es erscheint gerechtfertigt, diese Abweichungen zuzulassen, denn die Ersuchen der Mitgliedstaaten basieren auf dem legitimen Erfordernis einer weiteren…
Erwägungsgrund 2 32005R1207VERORDNUNG (EG) Nr. 1207/2005 DER KOMMISSION vom 27. Juli 2005 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 des Rates über spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus
Deutschland, Litauen, die Niederlande und Schweden beantragten, dass die Anschrift ihrer zuständigen Behörden geändert wird —
Erwägungsgrund 2 32005R1347VERORDNUNG (EG) Nr. 1347/2005 DER KOMMISSION vom 16. August 2005 zur einundfünfzigsten Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen, und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 467/2001 des Rates
Deutschland, Litauen, die Niederlande und Schweden beantragten, dass die Anschrift ihrer zuständigen Behörden geändert wird —
Erwägungsgrund 21 32006L0125Mit dieser Richtlinie sollten die Abweichungen und Änderungen zu diesen allgemeinen Regeln erlassen und erweitert werden, sofern dies angemessen ist.