Erwägungsgrund 14 32005R0980
Der Zoll sollte vollständig ausgesetzt werden, wenn sich aufgrund der Präferenzregelung für eine bestimmte Einfuhrzollanmeldung ein Wertzollsatz von 1 % oder weniger oder ein spezifischer Zollsatz von 2 Euro oder weniger ergibt, da die für die Einziehung erforderlichen Kosten die entsprechenden Einnahmen möglicherweise übersteigen.