Erwägungsgrund 13 32006R1177
Was Zuchtherden anbelangt, legt die Verordnung (EG) Nr. 1091/2005 der Kommission vom 12. Juli 2005 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Bestimmungen über die Anwendung von spezifischen Bekämpfungsmethoden im Rahmen der nationalen Programme zur Bekämpfung von Salmonellen die Bestimmungen für die Verwendung von antimikrobiellen Mitteln und Impfstoffen im Rahmen der nationalen Programme zur Bekämpfung von Salmonellen bei Zuchtherden von Gallus gallus fest.