Erwägungsgrund 2 32006R1227
Das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Staat Israel mit Maßnahmen zur gegenseitigen Liberalisierung des Handels und zur Ersetzung der Protokolle Nr. 1 und Nr. 2 zum Assoziationsabkommen EG-Israel, das mit Beschluss 2003/917/EG des Rates genehmigt wurde, beinhaltet Präferenzregelungen für die Einfuhr von Waren des Blumenhandels mit Ursprung in Israel mit Wirkung vom 1. Januar 2004.