Erwägungsgrund 5 32006R1227
Das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Haschemitischen Königreich Jordanien mit Maßnahmen zur gegenseitigen Liberalisierung des Handels, zur Änderung des Assoziationsabkommens EG-Jordanien und zur Ersetzung der Anhänge I, II, III und IV des Assoziationsabkommens sowie der Protokolle Nr. 1 und Nr. 2 zu dem Assoziationsabkommen, das mit Beschluss 2006/67/EG des Rates genehmigt wurde, beinhaltet Präferenzregelungen für die Einfuhr von Waren des Blumenhandels mit Ursprung in Jordanien mit Wirkung vom 1. Januar 2006.