Erwägungsgrund 3 32006R1227
Das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Marokko mit Maßnahmen zur gegenseitigen Liberalisierung des Handels und zur Ersetzung der Agrarprotokolle zum Assoziationsabkommen EG-Königreich Marokko, das mit Beschluss 2003/914/EG des Rates genehmigt wurde, beinhaltet Präferenzregelungen für die Einfuhr von Waren des Blumenhandels mit Ursprung in Marokko mit Wirkung vom 1. Januar 2004.