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Um den Übergang von den bestehenden Förderregelungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 auf die neuen Förderregelungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 für den am 1. Januar 2007 beginnenden Programmplanungszeitraum (nachstehend „neuer Programmplanungszeitraum“) zu erleichtern, sollten Übergangsbestimmungen erlassen werden, damit es in der Übergangszeit nicht zu Schwierigkeiten oder Verzögerungen bei der Durchführung der Fördermaßnahmen kommt.
„neuer Programmplanungszeitraum“: der Programmplanungszeitraum gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005, der am 1. Januar 2007 beginnt;
Die Übergangs- und Durchführungsbestimmungen zu dem am 1. Januar 2007 beginnenden Programmplanungszeitraum für die Entwicklung des ländlichen Raums sollten nach…
Der Übergang auf den neuen Programmplanungszeitraum sollte auch für bestimmte Mehrjahresverpflichtungen im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1268/1999 des Rates…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 932/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2005 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 hinsichtlich der…
Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass die Übergangsmaßnahmen in ihren Verwaltungs- und Kontrollsystemen eindeutig identifiziert werden. Dies ist…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1128/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Juni 2003 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 hinsichtlich der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.