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Da die Mitgliedstaaten möglicherweise ihre internationalen Verpflichtungszusagen im Lichte der Abschaffung des Konferenzsystems anpassen müssen, sollten die sich auf die Gruppenfreistellung für Linienkonferenzen beziehenden Bestimmungen der Verordnung (EWG) Nr. 4056/86 noch für einen Übergangszeitraum auf Konferenzen anwendbar bleiben, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der vorliegenden Verordnung die Anforderungen der Verordnung (EWG) Nr. 4056/86 erfüllen —
Die Verordnung (EWG) Nr. 4056/86 wird aufgehoben. Artikel 1 Absatz 3 Buchstaben b und c, die Artikel 3 bis 7, Artikel 8 Absatz 2 und Artikel 26 der Verordnung…
Die Mitgliedstaaten werden daher ihre Verpflichtungen im Rahmen des Übereinkommens über einen Verhaltenskodex für Linienkonferenzen nicht mehr erfüllen können.…
Durch die Verordnung (EG) Nr. 1419/2006 vom 25. September 2006 wurde die Verordnung (EWG) Nr. 4056/86 des Rates vom 22. Dezember 1986 über die Einzelheiten der…
Angesichts der Ergebnisse der Konsultation und des mit Verordnung (EG) Nr. 1/2003 eingeführten direkt anwendbaren Ausnahmesystems gibt es keine hinreichenden…
Die Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 findet vorbehaltlich insbesondere der Vorschriften über ihre Anwendbarkeit gemäß ihrem Artikel 25 Absätze 2 und 3 sowie…
Wegen des Inkrafttretens neuer Vorschriften dieser Verordnung zu Fragen, die unter die Verordnungen (EWG) Nr. 2847/93, (EG) Nr. 1093/94, (EG) Nr. 1447/1999,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.