Art. 43 32016D1352
Aufhebung
Der Beschluss 2004/677/EG wird aufgehoben. Unbeschadet des Artikels 44 des vorliegenden Beschlusses bleiben die Artikel 15 bis 19 des aufgehobenen Beschlusses jedoch auf ANE anwendbar, die dies für Abordnungen beantragen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des vorliegenden Beschlusses bereits bestehen.