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Die Linienkonferenzen erfüllen daher nicht mehr die vier kumulativen Voraussetzungen des Artikels 81 Absatz 3 des Vertrags, und die Gruppenfreistellung für solche Konferenzen sollte deshalb abgeschafft werden.
Die zweite Ausnahmebedingung des Artikels 81 Absatz 3 des Vertrags ist, dass die Verbraucher für die negativen Auswirkungen, die durch die…
Durch die Gruppenfreistellung für Linienkonferenzen gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 4056/86 wurden bestimmte Arten von Vereinbarungen, Beschlüssen und…
Um sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen des Artikels 81 Absatz 3 des Vertrages erfüllt sind, ist die Gruppenfreistellung mit Bedingungen zu verbinden, um…
Die vierte Ausnahmebedingung des Artikels 81 Absatz 3 des Vertrags ist, dass die Linienkonferenz weiterhin wirksamen Wettbewerbseinschränkungen unterliegen…
Linienkonferenzen werden in mehreren Gerichtsbarkeiten toleriert. In diesem Sektor, wie auch in anderen Sektoren, wird das Wettbewerbsrecht weltweit nicht auf…
Angesichts der Ergebnisse der Konsultation und des mit Verordnung (EG) Nr. 1/2003 eingeführten direkt anwendbaren Ausnahmesystems gibt es keine hinreichenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.