Erwägungsgrund 1 32006R1459
Seit dem 1. Mai 2004 unterliegt der Luftverkehrssektor den allgemein anwendbaren Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Durchführung der in den Artikeln 81 und 82 des Vertrags niedergelegten Wettbewerbsregeln.