Erwägungsgrund 2 32006R1539
Die an diesem Programm für 2007 interessierten Mitgliedstaaten haben die erforderlichen Angaben gemäß Artikel 1 der Verordnung (EWG) Nr. 3149/92 mitgeteilt.
Die an diesem Programm für 2007 interessierten Mitgliedstaaten haben die erforderlichen Angaben gemäß Artikel 1 der Verordnung (EWG) Nr. 3149/92 mitgeteilt.