Erwägungsgrund 8 32006R1539
Gemäß Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 3149/92 hat die Kommission bei Erstellung dieses Programms die wichtigsten, mit den Problemen der Bedürftigen in der Gemeinschaft vertrauten Organisationen angehört.
Gemäß Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 3149/92 hat die Kommission bei Erstellung dieses Programms die wichtigsten, mit den Problemen der Bedürftigen in der Gemeinschaft vertrauten Organisationen angehört.