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Um den besonderen Bedürfnissen einiger Mitgliedsländer Rechnung zu tragen, sollte die Entnahme von Getreide als Zahlungsmittel für Reis und Erzeugnisse auf Reisbasis gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b dritter Unterabsatz der Verordnung (EWG) Nr. 3149/92 ermöglicht werden.
Es sollten unter Beachtung der die Gemeinschaft bindenden internationalen Verpflichtungen Durchführungsbestimmungen für die auf den Handel mit Drittländern…
Da zur Festsetzung des neuen Zollsatzes für geschälten bzw. geschliffenen Reis eine Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1785/2003 des Rates vom 29. September 2003…
Die Gewährung einer Ausfuhrerstattung für Getreide, das aus Drittländern eingeführt wird, um danach wieder in Drittländer ausgeführt zu werden, erscheint nicht…
Gemäß Artikel 187 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 können die erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden, falls die Notierungen oder Preise auf dem Weltmarkt…
In Artikel 2 Absatz 3 Unterabsatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EWG) Nr. 3149/92 sind Beteiligungen für den Kauf auf dem Markt von Erzeugnissen vorgesehen, von…
Die Verordnung (EG) Nr. 1518/95 der Kommission vom 29. Juni 1995 mit Durchführungsbestimmungen zu den Verordnungen (EWG) Nr. 1418/76 des Rates und (EWG) Nr.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.