Erwägungsgrund 5 32008R0514
Diese Lage bietet die Möglichkeit, die bestehenden Regeln für die verschiedenen Marktsektoren eingehend zu prüfen und die derzeitigen Praktiken der Lizenzerteilung im Hinblick auf eine Vereinfachung und eine Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Mitgliedstaaten und Marktteilnehmer zu überdenken. Aus Gründen der Klarheit sind die Regeln in die Verordnung (EG) Nr. 376/2008 der Kommission vom 23. April 2008 mit gemeinsamen Durchführungsvorschriften für Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen sowie Vorausfestsetzungsbescheinigungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse aufzunehmen.