Erwägungsgrund 4 32006R1623
Anhang 2 des Abkommens, angenommen mit dem Beschluss Nr. 3/2005 des mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen eingesetzten Gemischten Ausschusses für Landwirtschaft vom 19. Dezember 2005 über die Anpassungen der Anhänge 1 und 2 aufgrund der Erweiterung der Europäischen Union enthält Zollkontingente, die ausgedehnt wurden, um auch die Erzeugnisse des KN-Codes 07052100 zu umfassen.