Gesetze
Gesetz wird geladen …
Um zu gewährleisten, dass das Kontingent bei Erzeugnissen des KN-Codes 0705 21 00 ab dem 1. Mai 2004 genutzt werden konnte, wurde mit der Verordnung (EG) Nr. 7/2005 des Rates vom 13. Dezember 2004 zur Annahme autonomer Übergangsmaßnahmen zur Eröffnung eines gemeinschaftlichen Zollkontingents für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse mit Ursprung in der Schweiz während einer Übergangszeit ein auf diese Erzeugnisse beschränktes autonomes Gemeinschaftszollkontingent vorgesehen.
Um eine angemessene Versorgung der Verarbeitungsindustrie in der Gemeinschaft mit bestimmten Fischereierzeugnissen sicherzustellen, wurden in der Verordnung…
Anhang 2 des Abkommens, angenommen mit dem Beschluss Nr. 3/2005 des mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen…
Jährlich für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember wird übergangsweise ein autonomes zollfreies gemeinschaftliches Zollkontingent für Erzeugnisse des…
Jährlich wird für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember übergangsweise ein autonomes zollfreies gemeinschaftliches Zollkontingent für die im Anhang…
Für den Zeitraum vom Inkrafttreten dieser Verordnung bis zum 31. Dezember 2005 wird übergangsweise ein autonomes zollfreies Gemeinschaftszollkontingent für die…
Das Kontingent für 2005/06 war gemäß der Verordnung (EG) Nr. 715/2005 der Kommission vom 12. Mai 2005 zur Eröffnung und Verwaltung eines Zollkontingents für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.