Erwägungsgrund 1 32006R1629
Mit der Richtlinie 93/119/EG des Rates über den Schutz von Tieren sind die Begriffe „Schlachten/Schlachtung“ und „Töten/Tötung“ definiert worden.
Mit der Richtlinie 93/119/EG des Rates über den Schutz von Tieren sind die Begriffe „Schlachten/Schlachtung“ und „Töten/Tötung“ definiert worden.