Art. 2 32006R1899VERORDNUNG (EG) Nr. 1899/2006 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Dezember 2006 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 des Rates zur Harmonisierung der technischen Vorschriften und der Verwaltungsverfahren in der Zivilluftfahrt (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Unbeschadet des Artikels 11 der Verordnung…
Art. 3 32007R0727VERORDNUNG (EG) Nr. 727/2007 DER KOMMISSION vom 26. Juni 2007 zur Änderung der Anhänge I, III, VII und X der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften zur Verhütung, Kontrolle und Tilgung bestimmter transmissibler spongiformer Enzephalopathien (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Nummer 2 Buchstabe b des Anhangs dieser…
Art. 3 32006R0563VERORDNUNG (EG) Nr. 563/2006 DES RATES vom 13. März 2006 über den Abschluss des Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Salomonen über die Fischerei vor der Küste der Salomonen
Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32006R0341VERORDNUNG (EG) Nr. 341/2006 DER KOMMISSION vom 24. Februar 2006 zur Annahme der Spezifikationen des Ad-hoc-Moduls 2007 zu Arbeitsunfällen und berufsbedingten Gesundheitsproblemen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 384/2005 (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32007R0166VERORDNUNG (EG) Nr. 166/2007 DER KOMMISSION vom 16. Februar 2007 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32006R0781VERORDNUNG (EG) Nr. 781/2006 DER KOMMISSION vom 24. Mai 2006 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.