Erwägungsgrund 5 32006R1667
Die einzig denkbare Lösung dieser Schwierigkeiten besteht darin, diese Erzeugnisse unabhängig von ihrem Reinheitsgrad der gleichen wirtschaftlichen Regelung zu unterwerfen, oder — soweit dies ausreichend erscheint — die für beide Gruppen von Erzeugnissen eingeführten Regelungen zu harmonisieren.