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Gemäß Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2172/2005 sind die Anträge auf Einfuhrrechte spätestens am 1. Dezember, der dem betreffenden jährlichen Kontingentszeitraum vorausgeht, einzureichen. Im Hinblick auf den Beitritt Bulgariens und Rumäniens zur Europäischen Union am 1. Januar 2007 sollte die Frist für die Einreichung von Anträgen für den Kontingentszeitraum 1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2007 bis zum 8. Januar 2007 verlängert werden, damit die Wirtschaftsbeteiligten aus diesen Ländern das Kontingent im Jahr 2007 in Anspruch nehmen können.
Abweichend von Artikel 3 Absatz 3 Unterabsatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 2172/2005 sind die Anträge auf Einfuhrrechte für den Kontingentszeitraum 1. Januar 2007…
Anträge auf Einfuhrrechte sind der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats, in dem der Antragsteller im nationalen Mehrwertsteuerregister eingetragen ist, wie…
Angesichts des baldigen Inkrafttretens des Vertrags über den Beitritt von Bulgarien und Rumänien zur Europäischen Union sollte der Kontingentszeitraum…
Marktteilnehmer in der Gemeinschaft können auf der Grundlage einer Referenzmenge, die in der Menge Rindfleisch der KN-Codes 0201, 0202, 0206 10 95 oder 0206 29…
Der Gesamtbetrag sollte auch den Betrag für Bulgarien und Rumänien umfassen, da der Vertrag über den Beitritt der Republik Bulgarien und Rumäniens zur…
IN DER ERWÄGUNG, dass der Vertrag über den Beitritt der Republik Bulgarien und Rumäniens (nachstehend „neue Mitgliedstaaten“ genannt) zur Europäischen Union…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.