Erwägungsgrund 2 32006R1930
Sterile Adhäsionsbarrieren zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken, auch resorbierbar, und Vorrichtungen erkennbar zur Verwendung für Stomata sind derzeit in verschiedenen Kapiteln der KN eingereiht und unterliegen einem Zollsatz von 6,5 %. Ab dem 1. Januar 2007 jedoch sind sie infolge der Änderungen der Nomenklatur als Anhang des „Internationalen Übereinkommens über das Harmonisierte System zur Warenbezeichnung und Kodierung“ gemäß der Empfehlung des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens vom 26. Juni 2004 in Kapitel 30 der KN einzureihen.