Art. 7 Abs. 9 32010R1151Zusätzlich für fragebogengestützte Daten in der Datenquelle : auf die statistische Einheit bezogene Antwortausfälle (vor einer Datenlöschung): absoluter Wert…
Art. 11 Abs. 2 32025R2458VERORDNUNG (EU) 2025/2458 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. November 2025 über europäische Bevölkerungs- und Wohnungsstatistiken, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 862/2007 und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 763/2008 und (EU) Nr. 1260/2013 (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die aus den Quellen und Methoden gemäß Artikel 8 gewonnenen Daten eine genaue Schätzung der Bevölkerung gemäß Artikel 3…
Art. 14 Abs. 1 32017R1004Die Mitgliedstaaten sind verantwortlich für die Qualität und Vollständigkeit der im Rahmen von nationalen Arbeitsplänen erhobenen Primärdaten sowie der hieraus…
Art. 9 Abs. 4 32007R0862Die Mitgliedstaaten unterrichten die Kommission (Eurostat) unverzüglich über Überarbeitungen oder Berichtigungen der gemäß dieser Verordnung bereitgestellten…