Erwägungsgrund 14 32017R1004
Im Interesse einer Vereinfachung und Straffung sollten die zu erhebenden Daten auf der Grundlage des von den Endnutzern wissenschaftlicher Daten nachgewiesenen Bedarfs ausgewählt werden; dabei ist der wissenschaftlichen Relevanz und der Nützlichkeit dieser Daten Rechnung zu tragen.