Erwägungsgrund 9 32007R0862
Schätzungen über die Zahl der Personen, die sich unrechtmäßig in den Mitgliedstaaten aufhalten, fallen nicht unter diese Verordnung. Die Mitgliedstaaten sollten derartige Schätzungen oder Daten über solche Personen nicht an die Kommission (Eurostat) übermitteln, auch wenn diese Personen in den Bevölkerungsbeständen bei Erhebungen enthalten sein können.