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Das erste Berichtsjahr für die Datenerhebung sollte festgelegt werden.
Berichtsjahr für die jährlichen Erhebungen nach § 1 Nr. 5 und 6 ist das dem Zeitpunkt der Erhebung vorangegangene Kalenderjahr oder das im vorangegangenen…
Das erste Berichtsjahr für die Datenerhebung ist das Kalenderjahr 2005.
Der Berichtszeitraum für die Datenerhebung ist ein Kalenderjahr.
Damit die Vergleichbarkeit der von den Mitgliedstaaten übermittelten Daten gewährleistet ist und verlässliche Übersichten auf Gemeinschaftsebene angefertigt…
Berichtsjahr ist das dem Zeitpunkt der Erhebung vorangegangene Kalender- oder Geschäftsjahr, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist.
Das erste Jahr, für das Daten erhoben werden, ist das Jahr 2008.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.