Erwägungsgrund 3 32006R1980
Es wurden Informationen vorgelegt und von der Kommission zusammen mit Sachverständigen der Mitgliedstaaten bewertet, aus denen hervorgeht, dass die betreffenden Wirkstoffe weiter verwendet werden müssen. Daher ist es gerechtfertigt, unter strengen Auflagen zur Minimierung jeglichen Risikos einen längeren Zeitraum für den Widerruf bestehender Zulassungen für wesentliche Verwendungszwecke zu genehmigen, für die es derzeit keine Alternative gibt.