Erwägungsgrund 3 32006R0249
Die Verwendung des zur Gruppe „Kokzidiostatika und andere Arzneimittel“ gehörenden Zusatzstoffs Salinomycin-Natrium 120 g/kg („Sacox 120“) wurde gemäß der Verordnung (EG) Nr. 937/2001 der Kommission für zehn Jahre bei Mastkaninchen zugelassen. Die Zulassung war an die für das Inverkehrbringen des Zusatzstoffs verantwortliche Person gebunden.