Erwägungsgrund 6 32006R0249
Die Zulassungsinhaber, Hoechst Roussel Vet GmbH und Intervet International bv, haben gemäß Artikel 13 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 beantragt, die Namen der für das Inverkehrbringen der in den Erwägungsgründen 2 bis 5 genannten Zusatzstoffe Verantwortlichen zu ändern. Zusammen mit ihrem Antrag haben sie Informationen übermittelt, aus denen hervorgeht, dass die Vermarktungsrechte für diese Zusatzstoffe mit Wirkung vom 1. August 2005 an Huvepharma nv übertragen worden sind.