Erwägungsgrund 4 32006R0249
Die Verwendung des zur Gruppe „Kokzidiostatika und andere Arzneimittel“ gehörenden Zusatzstoffs Salinomycin-Natrium 120 g/kg („Sacox 120 microGranulate“) wurde gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1852/2003 der Kommission für zehn Jahre bei Junghennen zugelassen. Die Zulassung war an die für das Inverkehrbringen des Zusatzstoffs verantwortliche Person gebunden.