Erwägungsgrund 2 32006R0426
Für bestimmte unter den KN-Code 27109900 eingereihte Ölabfälle, die zur Wiederverwertung bestimmt sind, gilt diese Befreiung gegenwärtig nicht.
Für bestimmte unter den KN-Code 27109900 eingereihte Ölabfälle, die zur Wiederverwertung bestimmt sind, gilt diese Befreiung gegenwärtig nicht.