Art. 16 32006R1996Artikel 1, Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 936/2006 erhält die folgende Fassung: „(2) Die Ausschreibung bezieht sich auf die Ausfuhr von Weichweizen in…
Erwägungsgrund 1 32006R0608Mit der Verordnung (EG) Nr. 1060/2005 der Kommission ist eine Dauerausschreibung für die Ausfuhr von 147 949 Tonnen Weichweizen aus Beständen der slowakischen…
Erwägungsgrund 2 32006R0971VERORDNUNG (EG) Nr. 971/2006 DER KOMMISSION vom 29. Juni 2006 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2375/2002 über die Eröffnung und Verwaltung von Gemeinschaftskontingenten für die Einfuhr von Weichweizen anderer als hoher Qualität mit Ursprung in Drittländern
Mit der Verordnung (EG) Nr. 2375/2002 der Kommission wurde ein Gemeinschaftszollkontingent für die Einfuhr von Weichweizen anderer als hoher Qualität eröffnet.…
Anhang 1 32006R0491VERORDNUNG (EG) Nr. 491/2006 DER KOMMISSION vom 27. März 2006 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2375/2002 über die Eröffnung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für die Einfuhr von Weichweizen anderer als hoher Qualität mit Ursprung in Drittländern und zur Abweichung von der Verordnung (EWG) Nr. 1766/92 des Rates
„ANHANG Muster der Mitteilung gemäß Artikel 5 Absätze 2 und 4 Einfuhrkontingent für Weichweizen, eröffnet mit der Verordnung (EG) Nr. 2375/2002 Woche vom ...…
Art. 17 Abs. 1 32008R0514(1) Höchstmengen, für die gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe d keine Lizenz oder Bescheinigung erforderlich ist. Diese Beschränkungen gelten nicht für Einfuhren…