Gesetze
Gesetz wird geladen …
Gemäß Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 318/2006 können zusätzliche Zuckerquoten zugeteilt werden. Für derartige Zuteilungen, mit denen der Übergang von der bisherigen Quotenregelung zur jetzigen Regelung erleichtert werden soll, kommen nur Unternehmen in Frage, die 2005/06 über eine Quote verfügten. Außerdem ist anzugeben, unter welchen Voraussetzungen eine Zuteilung bereits im Wirtschaftsjahr 2006/07 möglich ist.
Zusätzliche Zuckerquoten gemäß Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 318/2006 können nur an Zuckerhersteller vergeben werden, die bereits 2005/06 über eine…
Um die unter Anrechnung auf das Wirtschaftsjahr 2005/06 außerhalb der Quoten erzeugten Zuckermengen besser verwalten zu können, ist den Unternehmen die…
In die Verordnung (EG) Nr. 493/2006 wird folgender Artikel 3a eingefügt: Verwendung von Quotenzucker (1) Für die Lieferungen, die bis zum 30. September 2007 im…
Gemäß Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 318/2006 können zusätzliche Isoglucosequoten zugeteilt werden. Die Mitgliedstaaten müssen diese Quoten auf die…
Abweichend von Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 1260/2001 kann jedes Unternehmen bis 31. Oktober 2006 und bis zu der in Artikel 2 Absatz 1 Unterabsatz 2 der…
Für die Lieferungen, die bis zum 30. September 2007 im Rahmen von Verträgen gemäß Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 967/2006 der Kommission durchzuführen sind,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.