Erwägungsgrund 1 32006R0493
Im Zuckersektor sind die notwendigen Maßnahmen für den Übergang von der mit der Verordnung (EG) Nr. 1260/2001 festgelegten Regelung auf die neue Regelung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 318/2006 vorzusehen.
Im Zuckersektor sind die notwendigen Maßnahmen für den Übergang von der mit der Verordnung (EG) Nr. 1260/2001 festgelegten Regelung auf die neue Regelung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 318/2006 vorzusehen.