Gesetze
Gesetz wird geladen …
In Artikel 2 Nummer 5 der Verordnung (EG) Nr. 318/2006 wird Quotenzucker als die Mengen definiert, die unter Anrechnung auf ein bestimmtes Wirtschaftsjahr im Rahmen der Quote des betreffenden Unternehmens erzeugt werden, und gemäß Nummer 9 des genannten Artikels sind alle Zuckerrüben, die zu Quotenzucker verarbeitet werden, „Quotenzuckerrüben“. Die Anrechnung der Zuckererzeugung auf ein bestimmtes Wirtschaftsjahr ist demnach zu regeln, wobei den Mitgliedstaaten aber für Sonderfälle, wie bei der Zuckererzeugung aus Herbstrüben und aus Zuckerrohr, ein gewisser Handlungsspielraum bleiben sollte.
In Artikel 6 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 952/2006 der Kommission wird die Erzeugung eines Unternehmens für die Zwecke der gemeinsamen Marktorganisation für…
Es kann geschehen, dass von einem bestimmten Unternehmen in einem bestimmten Wirtschaftsjahr erzeugter Weißzucker zu besonderen Anforderungen entsprechendem…
Bei Anwendung von Artikel 14 oder Artikel 19 der Verordnung (EG) Nr. 318/2006 überträgt der Hersteller einen Teil seiner Erzeugung auf das nächste…
Für die Anwendung der Quotenregelung im Zuckersektor ist eine genaue Definition der Begriffe Zuckererzeugung, Isoglucoseerzeugung und Inulinsiruperzeugung eines…
Jedes über eine Quote verfügende Unternehmen lagert die Quotenzuckermengen, die über die gemäß Absatz 2 berechnete Schwelle hinaus erzeugt werden, bis zu Beginn…
In die Verordnung (EG) Nr. 493/2006 wird folgender Artikel 3a eingefügt: Verwendung von Quotenzucker (1) Für die Lieferungen, die bis zum 30. September 2007 im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.