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Für die Anwendung der Quotenregelung im Zuckersektor ist eine genaue Definition der Begriffe Zuckererzeugung, Isoglucoseerzeugung und Inulinsiruperzeugung eines Unternehmens erforderlich. Die Möglichkeit, einen Teil der Erzeugung eines Unternehmens an ein anderes Unternehmen zu übertragen, das den Zucker im Rahmen eines Werkvertrags hat herstellen lassen, muss auf wenige Einzelfälle beschränkt bleiben.
In Artikel 6 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 952/2006 der Kommission wird die Erzeugung eines Unternehmens für die Zwecke der gemeinsamen Marktorganisation für…
Unter „Zucker-, Isoglucose- oder Inulinsiruperzeugung eines Unternehmens“ im Sinne von Titel II der Verordnung (EG) Nr. 318/2006 ist die Zucker-, Isoglucose-…
In Artikel 2 Nummer 5 der Verordnung (EG) Nr. 318/2006 wird Quotenzucker als die Mengen definiert, die unter Anrechnung auf ein bestimmtes Wirtschaftsjahr im…
Die Mitgliedstaaten teilen die Übergangsquoten nach objektiven Kriterien unter Gewährleistung der Gleichbehandlung der Erzeuger und unter Vermeidung von Markt-…
„(1) Bei jedem Unternehmen gilt der Teil der Zucker-, Isoglucose- oder Inulinsiruperzeugung des Wirtschaftsjahrs 2006/07, der im Rahmen der Quoten gemäß Anhang…
Bei Anwendung von Artikel 14 oder Artikel 19 der Verordnung (EG) Nr. 318/2006 überträgt der Hersteller einen Teil seiner Erzeugung auf das nächste…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.