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Es muss klargestellt werden, dass die Anträge auf Ausfuhrlizenzen spätestens am Montag jeder Woche einzureichen sind; damit soll nicht ausgeschlossen werden, dass Anträge auch früher eingereicht werden können.
Einfuhr- und Ausfuhrgenehmigungen und Wiederausfuhrbescheinigungen sind unter Berücksichtigung von Artikel 8 Absatz 3 so rechtzeitig zu beantragen, dass sie vor…
Absatz 1 erster Satz erhält folgende Fassung: „Anträge auf Erteilung einer Einfuhrlizenz sind bei den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten allwöchentlich…
spätestens an dem Montag, der auf die Woche der Lizenzantragstellung folgt, bis spätestens 18.00 Uhr (Brüsseler Ortszeit) die Angaben zu den…
Gemäß Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 596/2004 der Kommission und Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 633/2004 der Kommission mit…
Gemäß Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 596/2004 der Kommission und Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 633/2004 der Kommission mit…
Abweichend von Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1301/2006 werden die Lizenzanträge in den ersten sieben Tagen der Monate Januar, April, Juli und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.