Erwägungsgrund 9 32009R0491Damit der Übergang von den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 479/2008 auf die Bestimmungen der vorliegenden Verordnung nicht das laufende Weinwirtschaftsjahr…
Erwägungsgrund 4 32007R0306VERORDNUNG (EG) Nr. 306/2007 DER KOMMISSION vom 21. März 2007 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1539/2006 zur Annahme eines Programms zur Bewilligung von Mitteln, die den Mitgliedstaaten für die Lieferung von Nahrungsmitteln aus Interventionsbeständen zur Verteilung an Bedürftige in der Gemeinschaft zuzuteilen und im Haushaltsjahr 2007 zu verbuchen sind
Die vorliegende Verordnung sollte mit Wirkung von 1. Januar 2007 gelten, dem Zeitpunkt, an dem Rumänien und Bulgarien der Europäischen Union beigetreten sind.
Art. 4 32006R1459VERORDNUNG (EG) Nr. 1459/2006 DER KOMMISSION vom 28. September 2006 über die Anwendung von Artikel 81 Absatz 3 EG-Vertrag auf bestimmte Gruppen von Vereinbarungen und aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen betreffend Konsultationen über Tarife für die Beförderung von Passagieren im Personenlinienverkehr und die Zuweisung von Zeitnischen auf Flughäfen
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach dem Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die Freistellungen gemäß Artikel 1…
Erwägungsgrund 4 32005R1497VERORDNUNG (EG) Nr. 1497/2005 DER KOMMISSION vom 15. September 2005 zur Berichtigung des Beschlusses 2005/430/EG, Euratom des Rates und der Kommission über den Abschluss eines Zusatzprotokolls zum Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Bulgarien andererseits
Da die jährlichen Anwendungszeiträume der Zugeständnisse am 1. Juli beginnen, ist vorzusehen, dass die vorliegende Verordnung mit Wirkung vom 1. Juli 2005 gilt.
Erwägungsgrund 7 32007R1388VERORDNUNG (EG) Nr. 1388/2007 DER KOMMISSION vom 27. November 2007 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 382/2005 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1786/2003 des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Trockenfutter
Da das Wirtschaftsjahr 2007/08 bereits begonnen hat, sollte diese Verordnung erst ab dem Wirtschaftsjahr 2008/09 anwendbar sein, um zu vermeiden, dass die…
Erwägungsgrund 3 32007R0435VERORDNUNG (EG) Nr. 435/2007 DER KOMMISSION vom 20. April 2007 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1010/2006 mit Sondermaßnahmen zur Stützung des Eier- und Geflügelfleischmarktes in bestimmten Mitgliedstaaten
Da die derzeitige Frist am 31. März 2007 abläuft, ist vorzusehen, dass die vorliegende Verordnung mit Wirkung vom 1. April 2007 gilt.