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Die tägliche Übermittlung von Daten zur Fangtätigkeit bietet die Möglichkeit, Effizienz und Wirksamkeit der Fischereiüberwachung auf See wie auch an Land deutlich zu stärken.
mindestens einmal täglich und
für jedes Fanggebiet, für das eine Fischereiaufwandsregelung gilt, oder gegebenenfalls für jede Fischerei, für die eine Fischereiaufwandsregelung gilt, den im…
Daten zu Fangtätigkeiten, einschließlich Daten im Zusammenhang mit Fangtätigkeiten im Rahmen von Fischereiabkommen nach Artikel 3 Absatz 1:
Die Erhebung und die Übermittlung von statistischen Daten ist ein wichtiges Instrument für die ordnungsgemäße Verwaltung der gemeinsamen Fischereipolitik.
Um eine effiziente Verwaltung der Fangmöglichkeiten zu gewährleisten, sollten die konkreten Bedingungen für die Ausübung des Fischfangs festgelegt werden.
Es sollte sichergestellt werden, dass ein elektronischer Datenaustausch mit anderen Mitgliedstaaten und der Kommission oder der von ihr bezeichneten Stelle…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.