Erwägungsgrund 5 32007R1313
Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften erklärte die Entscheidung 2003/308/EG in seinem Urteil vom 18. Juli 2007 in der Rechtssache C-326/05 P, für nichtig.
Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften erklärte die Entscheidung 2003/308/EG in seinem Urteil vom 18. Juli 2007 in der Rechtssache C-326/05 P, für nichtig.