Erwägungsgrund 7 32007R1313
Folglich muss für Metalaxyl der in der Verordnung (EG) Nr. 2076/2002 genannte Zeitraum verlängert werden, damit dieser Wirkstoff bewertet werden kann und die Mitgliedstaaten inzwischen Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff zulassen können. Weitere Einzelheiten des Bewertungsverfahrens für Metalaxyl sind in einem spezifischen Rechtsakt festzulegen. Zur schnellstmöglichen Vollstreckung des Urteils sollte der Zeitraum verlängert werden, ohne dass die Annahme eines solchen Rechtsaktes abgewartet wird.