Erwägungsgrund 3 32007R0141
Für Betriebe, die Futtermittelzusatzstoffe der Kategorie „Kokzidiostatika und Histomonostatika“ herstellen und/oder in Verkehr bringen, sollten daher die gleichen Zulassungsbedingungen gelten.
Für Betriebe, die Futtermittelzusatzstoffe der Kategorie „Kokzidiostatika und Histomonostatika“ herstellen und/oder in Verkehr bringen, sollten daher die gleichen Zulassungsbedingungen gelten.