Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Verordnung (EG) Nr. 801/2007 sollte entsprechend geändert werden. In Anbetracht der Vielzahl der erforderlichen Änderungen ist es aus Gründen der Klarheit angezeigt, die genannte Verordnung aufzuheben und durch diese Verordnung zu ersetzen. Abfälle, die in der Verordnung (EG) Nr. 801/2007 als keiner Kontrolle im Empfängerstaat unterliegend eingestuft sind, für die gemäß der vorliegenden Verordnung aber eine vorherige Notifizierung und Zustimmung erforderlich ist, sollten jedoch während eines Übergangszeitraums von 60 Tagen ab dem Inkrafttreten weiterhin als keiner Kontrolle im Empfängerstaat unterliegend eingestuft werden —
der Verordnung (EG) Nr. 1418/2007 der Kommission vom 29. November 2007 über die Ausfuhr von bestimmten in Anhang III oder IIIA der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006…
Bestimmte Staaten haben in ihren Antworten die Absicht bekundet, im innerstaatlichen Recht festgelegte Kontrollverfahren anzuwenden, die sich von den in Artikel…
Gemäß Artikel 37 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 hat die Kommission schriftlich jeden Staat, für den der Beschluss C(2001) 107 endg. des OECD-Rates…
Gemäß Artikel 37 Absatz 2 Unterabsatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 war die Kommission gehalten, vor dem Beginn der Anwendung der genannten Verordnung…
Artikel 1a der Verordnung (EG) Nr. 1418/2007 erhält folgende Fassung: Die auf ein schriftliches Ersuchen der Kommission gemäß Artikel 37 Absatz 1 der Verordnung…
Gemäß Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 gilt Abfall nicht als Stoff, Gemisch oder Erzeugnis im Sinne des Artikels 3 der Verordnung (EG) Nr.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.