Erwägungsgrund 4 32024R1157
Die Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 wurde bereits mehrfach geändert und bedarf nun weiterer wesentlicher Änderungen, um sicherzustellen, dass die politischen Ziele des europäischen Grünen Deals und des neuen Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft erreicht werden. Die Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 sollte daher aufgehoben und durch eine neue Verordnung ersetzt werden.