Gesetze
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Die Kommission (Eurostat) erhebt bereits jedes Jahr auf freiwilliger Grundlage bei den Mitgliedstaaten Basisinformationen für KKP. Dieses Verfahren ist zu einer festen Praxis in den Mitgliedstaaten geworden. Es ist jedoch ein Rechtsrahmen erforderlich, um die nachhaltige Entwicklung, Erstellung und Verbreitung von KKP sicherzustellen.
Die Kommission (Eurostat) holt bereits auf freiwilliger Basis jährliche Sozialschutzdaten aus den Mitgliedstaaten ein. Diese Praxis hat sich in den…
Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, Daten für regionale KKP zur Verfügung zu stellen.
Wenn den Mitgliedstaaten Basisinformationen von der Kommission (Eurostat) zur Verfügung gestellt werden, übermittelt die Kommission (Eurostat) eine Darstellung…
Die Kommission (Eurostat) berechnet KKP in Bezug auf jedes einzelne Kalenderjahr.
Die Mitgliedstaaten stellen der Kommission (Eurostat) auf Anfrage alle erforderlichen Informationen für die Bewertung der Qualität der in Anhang I aufgeführten…
Auf ordnungsgemäß begründeten Antrag der Kommission (Eurostat) legen die Mitgliedstaaten unverzüglich alle zusätzlichen, zur Bewertung der Qualität der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.